Traditionsveranstaltungen

Willkommen zur Anmeldung als Aussteller für den Pfingstmarkt in Widdern!

Sehr geehrte Ausstellerinnen und Aussteller,

 

wir freuen uns über Ihr Interesse, am Pfingstmarkt in Widdern teilzunehmen – einem traditionellen Fest, das am Pfingstsonntag und Pfingstmontag seine Tore öffnet. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Produkte und Dienstleistungen einem breiten Publikum zu präsentieren und an einem einzigartigen Event teilzunehmen.

 

Wichtige Informationen:

 

  1. Veranstaltungsdatum: Der Pfingstmarkt findet jedes Jahr am Pfingstsonntag und Pfingstmontag statt.
     
  2. Anmeldungsvoraussetzung: Ihre Anmeldung als Aussteller ist erst nach Rückmeldung des Veranstalters gültig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Teilnehmerplätze begrenzt sind, und die Auswahl der Aussteller sorgfältig vom Veranstalter getroffen wird.
     
  3. Auswahlverfahren: Die Auswahl der Aussteller erfolgt durch das Veranstalterteam. Dabei werden verschiedene Kriterien berücksichtigt, um eine vielfältige und ansprechende Marktgestaltung zu gewährleisten.

 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Teilnahme am Pfingstmarkt in Widdern eine großartige Möglichkeit bietet, Ihr Angebot einem interessierten Publikum zu präsentieren. Der Markt ist ein beliebter Treffpunkt für Besucher aus der Region und darüber hinaus.

 

Anmeldeverfahren:

 

  1. Füllen Sie bitte das Anmeldeformular vollständig aus.
     
  2. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Bestätigung über den Erhalt Ihrer Anmeldung.
     
  3.  Die endgültige Zusage erfolgt nach sorgfältiger Prüfung und Auswahl durch das Veranstalterteam. Hierzu setzen wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung.

 

Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen den Pfingstmarkt in Widdern zu einem unvergesslichen Erlebnis zu machen. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Teil einer traditionsreichen Veranstaltung zu werden.

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße

 

Das Veranstalterteam des Pfingstmarkts in Widdern

Marktregeln

Vertrag

Ein Vertrag zwischen dem Standinhaber und Veranstalter ist nach Teilnahme zusage des Veranstalters ebenso zustande gekommen, sobald der Platz befahren/betreten wird bzw. Waren ausgepackt werden. Am Markt können sowohl Aussteller mit Gewerbeschein oder Reisegewerbe als auch Bürger ohne gewerbliche Legitimation teilnehmen. Für die Einhaltung von bestehenden gewerberechtlichen Regelungen im Warenverkehr ist jeder Aussteller selbst verantwortlich. Wenn der Markt aufgrund behördlicher Auflagen oder Untersagungen nicht durchgeführt werden kann, erlischt die Teilnahmebestätigung automatisch.

Ausstellungsgegenstand

Es besteht kein Anspruch auf Warenexklusivität auf dem Markt. Verkaufsverbot besteht für Waffen, Pornografische Artikel, lebende Tiere und Gegenstände mit verfassungsfeindlichen Symbolen. Weiterhin verboten ist das Handeln mit Waren, die gegen das Urheberrecht verstoßen und den Verdacht von Hehlerware erwecken. Jeglicher Ausschank von Getränken ist verboten. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, an seinem Stand Name und/oder Firmenbezeichnung anzubringen. Das Hausrecht liegt beim Veranstalter.

Öffnugnszeiten

Der traditionelle Pfingstmarkt wird generell an Pfingstsonntag 11:00 Uhr eröffnet. 
Montags öffnet der Markt ab 10:00 Uhr.

Die übliche Marktzeit ist Sonntag 11.00 – 22.00 Uhr, Montag 10.00 – 19.00 Uhr. 

Die Marktstände sind während der gesamten Marktzeit vom Aussteller/Mitaussteller zu besetzen.

Marktprivilegien

Festgesetzte Messen, Ausstellungen, Jahrmärkte und Spezialmärkte unterliegen nicht den Bestimmungen über die Ladenöffnungszeiten des Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten. Bei diesen Veranstaltungen gelten die Öffnungszeiten aus dem Festsetzungsbescheid.

Sie dürfen unter entsprechender Rücksichtnahme auf kirchliche Belange auch an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden. Davon ausgenommen werden jedoch die sogenannten stillen Feiertage (Karfreitag, Volkstrauertag, Totensonntag).

Standgebühr

Die Standgebühren berechnen sich nach Laufmeter + Tage bei einer Tiefe von max. 3 m. 

Bei Anhängern ist die Länge der Deichsel mitzurechnen/anzugeben.

Standgebühren Pfingstmarkt 2024 (2Tage)
  • Mindestandfläche von 2 m Breite / max. 3 m Tiefe.

     
Entsorgung,- & Reinigungspauschale

Für die Entsorgung von Müll berechnen wir eine Pauschale von 15 €. 
Der Müll muss in Säcken bereitgestellt werden, und wird am Stand eingesammelt.

Bei nicht ordnungsgemäß zurück gelassenen Müll wird eine Strafe von 50 € fällig.

Strom

Für die Bereitstellung eines Stromanschlusses berechnen wir wie folgt:

 

15 € - 230 V Wechselstrom
25 € - 16 A Drehstrom 

(Kabeltrommel 50 m wird empfohlen, wird nicht gestellt)

Tagesausssteller

Bei Tagesaussteller gilt ein Aufschlag von 50 % auf die gesamte Gebühr.

Platzierung

Die Platzzuteilung wird ausschließlich durch Mitarbeiter des Veranstalters (Stadt Widdern) vorgenommen. Ein Anspruch des Teilnehmers/Händlers auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht. Hallenwände, Türen, Säulen etc. dürfen nicht mit Waren dekoriert werden. Elektro- und sonstige Installationen sind vom Veranstalter zu genehmigen. Bei Zuwiderhandlung kann der Veranstalter, unter Einbehaltung der Standmiete, den Stand schließen. 

Fluchtwege sind freizuhalten und nicht zu verstellen.

Aufbauzeiten

Die gemieteten Flächen können zum Aufbau am Vortag der Veranstaltung (nach Absprache) von 15.00 – 19.00 Uhr sowie am Markttag ab 07.30 -9.30 Uhr aufgebaut werden. 

Wer angemeldet ist, hat seinen Stand spätestens eine Stunde vor Marktbeginn zu beziehen. Danach erlischt die Reservierung und der Platz kann neu vergeben werden.

Abbauzeiten

Der Abbau der Stände bzw. das Einpacken der Ware darf grundsätzlich erst nach Marktschluss am Montag ab 19.00 Uhr erfolgen. Wer früher den Stand abbaut, wird aus der Händlerliste für künftige Märkte gestrichen und mit der sofortigen Zahlung einer Strafe i.H. v. 100,- Euro belastet.

Durchfahrsberechtigungen

Jeder Aussteller erhält zwei Durchfahrtberechtigungen zur Einfahrt in das Festgelände. Die Einfahrt wird ab 9:00 Uhr gesperrt. Alle Fahrzeuge müssen bis 10:00 Uhr vom Gelände entfernt sein.
Ausgenommen Sportholzfäller und Rettungsfahrzeuge.

Rettungsgasse

Während Auf und Abbau ist zwingen zu Beachten, dass die Rettungsgasse immer frei sein muss. Die Rettungskräfte müssen zu jeder Zeit auf das Gelände gelangen können. Die Rettungsgasse ist eingezeichnet!

Auf,- & Abbau

Die meisten Flächen sind zum Aus- und Einladen befahrbar. Fahrzeuge dürfen jedoch nicht auf dem Ausstellungsgelände verbleiben. Pro Anmeldung/Stand werden 2 Personen als Standpersonal geführt, sowie zwei Durchfahtsberchtigungen erteilt.

Abfall & Müll

Bei Zurücklassen von Müll wird eine Entsorgungspauschale von 50,- Euro fällig.

Beleuchtung

Für eine ausreichende Beleuchtung der Marktstände ist eigenständig zu sorgen. Es werden seitens des Veranstalters keine Leuchtmittel zur Verfügung gestellt.

Strom

Der Strombedarf ist bei der Anmeldung anzugeben. Dieser ist kostenpflichtig bei der Anmeldung zu bestellen. Geprüfte Verlängerungskabel und Leuchtmittel sind eigenständig mitzubringen. Wir empfehlen eine Kabeltrommel (wetterfest) von 50 m.

Standgebühr

Die Standgebühr wird während der Veranstaltung gegen Quittung in Bar kassiert. Pro Anmeldung bzw. Stand wird nur eine Quittung ausgestellt.

Storno

Eine Absage durch den Aussteller ist bis zu 30 Tage vor Marktbeginn kostenlos zulässig. 29 bis 14 Tage vor Marktbeginn beträgt die Stornogebühr 50 % der gesamten Standgebühr.

Jede spätere Stornierung wird mit 100 % berechnet. Teilnehmer/Händler, die trotz Anmeldung unentschuldigt fehlen, denen wird die entgangene Standgebühr zzgl. einer Bearbeitungspauschale von 25,- Euro nachberechnet. 

Bei Nichtzahlung werden die üblichen Schritte eingeleitet. Zudem behält sich der Veranstalter für die Zukunft Marktverbot vor.

Fremdwerbung

Jegliche Fremdwerbung für Konkurrenzveranstaltungen auf unseren Märkten ist ohne unsere Zustimmung strikt verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Strafe und Marktverbot geahndet.

Parken Besucher

Die Besucherparkplätze sind ausgeschildert.

Parken mit Behinderung

Wir haben Parkplätze für Menschen mit Behinderung. Es gelten die allgemein geltenden Vorgaben. 

Parken für Aussteller

Nach Absprache bzw. Kennzeichnung.

Haftungsausschluss

Das Betreten, sowie das Befahren des Veranstaltungsgeländes bzw. der Veranstaltungshallen sowie das Befahren der Parkplätze geschehen auf eigene Gefahr und Verantwortung. Es ist somit jegliche Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Diebstahl, Verluste oder Sachbeschädigung, die dem Standinhaber oder Dritten während, vor oder nach der Veranstaltung entstehen (Parkplatzbenutzung eingeschlossen).

Haftung des Standbetreibers

Der Teilnehmer/Händler haftet dafür, dass an seinem Stand die gesetzlichen arbeits- & gewerberechtlichen Vorschriften, insbesondere Unfallverhütung und Brandschutz eingehalten werden. Für eventuelle Schäden haftet der Teilnehmer selbst. Alle erforderlichen Genehmigungen sind vom Standbetreiber selbst einzuholen.

Schadenersatz

Etwaige Schadenersatzansprüche Dritter sind ohne Mitwirkung des Veranstalters zu regeln. Dem Standinhaber wird empfohlen, eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Veranstalter haftet auch nicht für Terminänderungen, Kürzungen oder Absagen. GEMA-Gebühren, die durch Musikwiedergabe an Ständen (CD-Verkauf, Radio) anfallen, trägt der Standbetreiber selbst und sind eigenständig anzumelden.

Foto & Videoaufnahmen

Der Veranstalter ist berechtigt während des Marktes zu fotografieren und zu filmen und das Material für Werbezwecke (Homepage, Facebook, Mailings etc.) zu verwenden. Dasselbe gilt für die vom Veranstalter zugelassenen Pressevertreter.

Bewachung

Die allgemeine Bewachung bei Tag und Nacht übernimmt der Veranstalter. Es sind professionelle Securitys im Einsatz. Die Stände können über Nacht stehen bleiben. 

Der Veranstalter übernimmt jedoch keine Haftung für die ausgestellten Waren. Für die Beaufsichtigung des Standes während der Veranstaltung ist der Aussteller selbst verantwortlich. Das gilt auch für die Auf- und Abbauzeiten, vor Beginn und nach Ende der Veranstaltung. Eine Haftung gegen Vandalismus oder Diebstahl in der Nacht übernimmt der Veranstalter nicht. Es wird empfohlen, keine Waren liegenzulassen.

DRK

Während der gesamten Veranstaltung ist das Deutsche Rote Kreuz auf dem Gelände anwesend.

Feuerwehr

Die Feuerwehr ist einsatzbereit, dennoch sollte jeder Stand dafür Sorge tragen, dass Erstmaßnahmen getroffen selbst getroffen werden können. 

Offenes Feuer ist untersagt. Aussteller in der Wilhelm-Frey Halle müssen die Kriterien der Hallenverordnung erfüllen. 

Unfallverhütung

Die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten. Vor Ort sind geeignete und geprüfte Feuerlöscher der Brandklasse ABC, bzw. Löschdecken bereitzuhalten. Nach den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR 2.2) sind mindestens Pulverlöscher mit sechs Löschmittel Einheiten (6 LE) vorzuhalten. Bei Imbissständen müssen diese der Brandklasse F (Brände von Speiseölen und -fetten) entsprechen.

Zusatz

Es besteht die Möglichkeit, Tische, Stühle und Strom gegen ein gesondertes Entgelt für das Wochenende auszuleihen. Weiterhin ist die kostenpflichtige Anmietung eines Stromanschlusses möglich. Kosten hierfür siehe Anmeldeformular.

Tische können mit einer Frist von 14 Tage vor der Veranstaltung schriftlich abgesagt werden. Spätere Absagen werden nicht akzeptiert. In diesem Falle müssen die bestellten Zusatzoptionen bezahlt werden.

Schmutzwasser

Die Einleitung von Schmutzwasser ist in den dafür vorgesehenen Schmutzwasserkanal vorzunehmen. Die Einleitung von Schmutzwasser in die Oberflächenentwässerung (Regenwasser) ist untersagt.

Trinkwasser

Wasseranschlüsse zwischen Verkaufsstand und Hydrantenanschluss müssen vom Betreiber selbstständig hergestellt werden. Es ist auf eine intakte Dichtung zu achten, um Wasserverlust zu vermeiden. Trinkwasserschläuche müssen der DVWG-Richtlinie DIN 2001-2 entsprechen.

Rauchverbot

In der Wilhelm-Frey Kulturhalle besteht striktes Rauchverbot und Dampfverbot.

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Marco Stolz

Event und Kulturmanagement
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